Wer braucht Paragraph 11 Tierschutzgesetz?
Wer braucht Paragraph 11 Tierschutzgesetz? Laut § 11 Abs. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes fällt jeder, der gewerbsmäßig ein Tier betreut, unter die Erlaubnispflicht. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses – ob Sie selbstständig sind und auf Rechnung arbeiten oder über die Minijobzentrale angemeldet sind – spielt dabei keine Rolle. Was sagt der Paragraph 11 aus? „Der 11er“…