Wie haftet ein Vertreter ohne Vertretungsmacht?
Wie haftet ein Vertreter ohne Vertretungsmacht? Nach § 179 Abs. 1 haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht, der als Vertreter mit einem Dritten einen Vertrag geschlossen hat, dem Dritten selber auf Erfüllung oder Schadensersatz, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert. Wann haftet ein Vertreter? (1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern…
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