Wann ist ein Widerspruch entbehrlich?
Wann ist ein Widerspruch entbehrlich? Das Vorverfahren ist entbehrlich: Im Fall des § 75 VwGO (Untätigkeitsklage, welches keine Klage an sich ist, sondern lediglich zur Entbehrlichkeit des Vorverfahrens führt). die Widerspruchsbehörde sachlich zur Klage zustimmt, da ansonsten der Entscheidungsspielraum (Ermessen) der Widerspruchsbehörde unterlaufen würde. Ist ein Widerspruch ein Verwaltungsakt? Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid)…