Wie berechnet sich die Entschadigung nach 56 IFSG?
Wie berechnet sich die Entschädigung nach 56 IFSG? Die Entschädigung beträgt 67 \% des Nettoeinkommens und wird für bis zu 10 Wochen gewährt bzw. 20 Wochen für eine erwerbstätige Person, die ihr Kind allein betreut oder pflegt. Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind 80 \% des Arbeitsentgelts, von dem die Entschädigung berechnet wurde. Wer zahlt die…
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