Wer darf Abnahmen durchfuhren?
Wer darf Abnahmen durchführen? Die Abnahme als Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrags kann und muss grundsätzlich vom Auftraggeber selbst gegenüber dem Auftragnehmer vorgenommen und erklärt werden. Liegt diese Befugnis nicht vor, so läuft gerade der Auftragnehmer Gefahr, keine Abnahme seiner Bauleistungen erhalten zu haben. Was bedeutet es wenn der Auftragnehmer Bedenken anmeldet und wie reagieren…