Wer ordnet Strassenschilder an?
Wer ordnet Straßenschilder an? Der Eigentümer einer privaten Grundstücksfläche, die zugleich öffentliche Straße ist, hat das Anbringen von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen auf dieser Fläche – bei Vorliegen der übrigen in der Vorschrift genannten Voraussetzungen – in entsprechender Anwendung des § 5b Abs. 6 S. 1 StVG zu dulden. Wann gelten Verkehrszeichen? Verkehrszeichen müssen rechts von…