Was ist zu berucksichtigendes Einkommen?
Was ist zu berücksichtigendes Einkommen? (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzu- setzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Ein- nahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Wird Unterhalt als Einkommen angerechnet? Demzufolge…