Wann darf ein Produkt auf den Markt gebracht werden?
Wann darf ein Produkt auf den Markt gebracht werden? Gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) darf ein Produkt, soweit es nicht speziellen Rechtsverordnungen nach § 8 ProdSG unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die ……
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