Ist Fremdgehen gesetzlich verboten?
Ist Fremdgehen gesetzlich verboten? “ § 194. (1) Wer seine oder eine fremde Ehe bricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wie wurde Ehebruch bestraft? Noch lange war dem Ehemann das Recht zuerkannt, die beim Ehebruch in flagranti Ertappten bußlos zu töten. Allgemein galt Ehebruch…