Wer ermittelt bei Urkundenfalschung?
Wer ermittelt bei Urkundenfälschung? Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung nach § 267 I StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet, dass die offiziellen Strafverfolgungsbehörden, also die Polizei, vom Verdacht der Straftat Kenntnis erlangt hat und gegen Sie als der Fälschung einer Urkunde Beschuldigten ermittelt wird. Was droht bei dokumentenfälschung? Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im…