Ist ein Zaun Gemeinschaftseigentum?
Ist ein Zaun Gemeinschaftseigentum? Die Errichtung eines Zaunes auf gemeinschaftlichem Grundstück stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar, sofern der Zaun weder in den Eigentumsbegründungsurkunden vorgesehen noch zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlich war. Was bedeutet sondernutzung Garten? Wer als Wohnungseigentümer/in ein Sondernutzungsrecht an einem…