Ist die Terrasse eine Nebenanlage?
Ist die Terrasse eine Nebenanlage? Vorliegend ist festzuhalten, dass die fragliche Fläche von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Sofern die Terrasse „losgelöst“ von einem Wohnhaus, Gartenhaus oder einer weiteren Bebauung geplant ist, gilt sie als Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 BauNVO. Wie groß darf ich meine Terrasse machen? Handelt es sich bei dem Vorhaben um…