Ist ein Garagentor Gemeinschaftseigentum?
Ist ein Garagentor Gemeinschaftseigentum? Die Garagen stehen grundsätzlich im Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum kann eingeräumt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.1994, Az.: 20 W 313/93). Dabei bleiben die konstruktiven Elemente einer Garage immer Gemeinschaftseigentum, was auch gerade für das Garagentor gilt. Wer zahlt defektes Garagentor? Das Garagentor ist in jedem Fall zwingend Gemeinschaftseigentum. Eine abweichende Instandsetzungs- und…