Ist es verboten sich als jemand anderes auszugeben?
Ist es verboten sich als jemand anderes auszugeben? 1. Es ist nicht strafbar, einem Dritten gegenüber unter dem Namen eines anderen aufzutreten. 2. Der „richtige“ Namensträger kann gegen einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB vorgehen. Wann darf ich mich Anwalt nennen? Mit dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens – und nur dann – darf…
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