Wie berechnet sich das Ruhegehalt eines Beamten?
Wie berechnet sich das Ruhegehalt eines Beamten? Die konkrete Berechnungsweise des Ruhegehaltes ist (beim Bund) in § 14 BeamtVG geregelt: Es beträgt – nunmehr nach dem Vollzug sämtlicher Absenkungsschritte des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 – für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, jedoch in der Summe maximal … Wann können Beamte frühestens in Pension…
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