Welche Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen?
Welche Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen? Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Forderungen aus zinslosen Darlehen. Nach § 302 Nr. 2 – 3 InsO werden Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Welche Gläubiger gibt es im Insolvenzverfahren? In der Rangfolge ihrer Ansprüche wird unterschieden in…
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