Was versteht das BGB unter dem Begriff Anspruch?
Was versteht das BGB unter dem Begriff Anspruch? Recht. Im Sinn des BGB „das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen” (§ 194 I BGB). Ansprüche unterliegen der Verjährung. Was versteht der Gesetzgeber unter Sachen? § 285 ABGB normiert: „Alles, was von der Person verschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen…
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