Wie sind die Eltern bei der Ubernahme der Tatigkeit verpflichtet?
Wie sind die Eltern bei der Übernahme der Tätigkeit verpflichtet? Bei der Übernahme der Tätigkeit sind die Eltern durch die Schulleitung zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist aktenkundig zu machen (vgl. § 95 Landesverwaltungsgesetz [LVwG]). Was sind Elternbildung und Elternpartizipation? „Elternbildung“ und „Elternpartizipation“ sind wichtige Aufgaben der Elternarbeit…
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