Welche steuerrechtlichen Besonderheiten bestehen bei Forderungen?
Welche steuerrechtlichen Besonderheiten bestehen bei Forderungen? 2 Satz 1 EStG sind Forderungen mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Diese entsprechen ihrem Nennwert (vgl. BFH vom 20.8.2003, BStBl II 2003, 941). Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderungen zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören. Welche Forderungen werden Einzelwertberichtigt? Eine Einzelwertberichtigung kann aus einwandfreien, zweifelhaften oder uneinbringlichen Forderungen bestehen….
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