Wie berechnet man den Streitwert?
Wie berechnet man den Streitwert? Sofern der Besitz einer Sache Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Streitwert gemäß § 6 ZPO anhand des Wertes der Sache. Dies gilt sofern nicht Gegenstand des Verfahrens eine bestimmte Geldsumme in Euro ist oder ein entsprechender gesetzlich festgelegter Wert bestimmt ist. Wann Streitwertbeschluss? Nachdem das Verfahren beendet ist,…