Was kann bei der Pflichtteilsberechnung in Abzug gebracht werden?
Was kann bei der Pflichtteilsberechnung in Abzug gebracht werden? Als Nachlassverbindlichkeiten können im Rahmen der Pflichtteilsberechnung Erblasserschulden (also Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod einging) sowie Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall entstehen) abgezogen werden. Wie berechnet man den pflichtteilsergänzungsanspruch? Bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs wird zunächst der Wert des fiktiven Nachlasses ermittelt, indem…
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