Wer ist zur Haltung von Tieren berechtigt?
Wer ist zur Haltung von Tieren berechtigt? (1) Zur Haltung von Tieren ist jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verordnungen in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Ist ein Tier Eigentum? So sind Tiere nach dem Willen des Gesetzgebers zwar keine Sachen,…