Wie lange durfen E-Mails aufbewahrt werden?
Wie lange dürfen E-Mails aufbewahrt werden? Gemäß § 147 Abgabenordnung sind die als Handels- oder Geschäftsbriefe einzustufenden E-Mails sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Welche E-Mails aufbewahren? Zu den E-Mails, die als Handelsbriefe gelten und demnach aufzubewahren sind, gehören folgende Arten: Aufträge und Auftragsbestätigungen. Frachtbriefe. Rechnungen und Zahlungsbelege. Wie…