Was haftet Frachtfuhrer bei der Uberschreitung der Lieferfrist?
Was haftet Frachtführer bei der Uberschreitung der Lieferfrist? Gemäß § 425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für den Schaden, der durch die Überschreitung der Lieferfrist entsteht. Nach § 431 Abs. 3 HGB ist die Haftung des Spediteurs/Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Für welche Angaben haftet der Frachtführer…
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