Ist die Androhung ein Verwaltungsakt?
Ist die Androhung ein Verwaltungsakt? Die Androhung von Zwangsmitteln ist eine formelle Ankündigung seitens der Vollstreckungsbehörde, dass sie einen erlassenen Verwaltungsakt notfalls zwangsweise durchsetzen wird. Die Androhung von Zwangsmitteln ist ein selbständiger Verwaltungsakt, da durch sie das Zwangsmittel verbindlich festgelegt wird. Wann liegt Verwaltungsvollstreckung vor? Vollstreckbarkeit ist gegeben, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, über das…