Für welche Länder braucht man die grüne Versicherungskarte?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Island, Kroatien Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz.
Ist die grüne Versicherungskarte in Polen Pflicht?
Eine „grüne Versicherungskarte“ ist für die Einreise nach Polen für EU-Bürger nicht mehr erforderlich. Sie kann aber als internationaler Versicherungsnachweis nach einem Unfall die Schadensregulierung erleichtern. Bei in Polen zugelassenen Fahrzeugen ist außerdem ein Feuerlöscher vorgeschrieben.
Was ist eine grüne Karte?
Die grüne Karte ist eine Art Nachweis über eine bestehende KFZ Haftpflichtversicherung, die der Fahrzeugführer insbesondere bei Fahrten im internationalen Ausland brauchen kann.
Wie gelten die neuen Einreise-Regeln für alle Länder?
Die neuen Einreise-Regeln gelten für alle Länder unabhängig davon, ob man aus einem Nicht-Risikogebiet, einem Hochrisiko-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreist. Dies gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels.
Wann endet die Quarantäne bei der Einreise?
Ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne durch einen negativen Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich. Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Pflicht befreit, nicht jedoch von der Quarantäne-Pflicht: Für sie endet die Quarantäne automatisch am fünften Tag nach der Einreise.
Wie müssen sie bei der Einreise nach Deutschland vorlegen?
Ab 1. August müssen ALLE Personen (ab 12 Jahren) einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test (Probenentnahme für PCR-Tests darf maximal 72 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgen, für Antigentest maximal 24 Stunden davor), Nachweis einer vollständigen Impfung oder
https://www.youtube.com/watch?v=rIzHUfDB28o