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Für welche Länder gilt die doppelte Staatsbürgerschaft?
Deutschland erlaubt eine doppelte Staatsbürgerschaft innerhalb der EU (seit 1999) und der Schweiz, für alle anderen Länder müssen besondere Voraussetzungen vorliegen und es muss teils eine Genehmigung eingeholt werden.
Welche Nationalität kann man nicht ablegen?
bei Staatsangehörigen von Ländern, die ihren Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Das gilt gegenwärtig für Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.
Kann man die iranische Staatsbürgerschaft abgeben?
Das Zivilgesetzbuch des Landes regelt, dass es fast ausgeschlossen ist, die iranische Staatsbürgerschaft wieder abzugeben. Gleichzeitig ist es für viele nahezu unausweichlich, sie zu bekommen: Jeder, der einem iranischen Vater hat, gilt auch als iranischer Staatsbürger. Egal, wo er lebt oder geboren wurde.
Wann ist man iranischer Staatsbürger?
Antwort: Gemäß Art. 976 Abs. 2 Zivilgesetzbuch Iran (nachfolgend ZGB) gelten Abkömmlinge, deren Vater iranische Staatsangehörige sind, unabhängig davon, ob sie im Iran oder im Ausland geboren sein sollten, als iranische Staatsangehörige.
Wie viele Länder haben eine doppelte Staatsbürgerschaft?
Etwas mehr als die Hälfte aller Länder erlaubt seinen Bürgern, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir als Deutsche theoretisch die Staatsbürgerschaft dieser Staaten zusätzlich annehmen können.
Was kostet eine doppelte Staatsbürgerschaft?
Damit hat er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und gleichzeitig, sofern er die fremde Staatsbürgerschaft nicht abgelegt hat, die doppelte Staatsangehörigkeit erworben. Was kostet eine doppelte Staatsbürgerschaft? Die Kosten der Einbürgerung liegen bei 255 Euro pro Person, auch für Kinder.
Ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich?
Nach der Grundkonzeption dieses Gesetzes ist die doppelte Staatsangehörigkeit, die das Gesetz als Mehrstaatigkeit bezeichnet, daher möglich, aber nicht als Regelfall vorgesehen. Ein genereller Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) besteht nicht.