Inhaltsverzeichnis
- 1 Für wen gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz?
- 2 Wann ist das VwVfG erlassen worden?
- 3 Wann ist eine Anhörung entbehrlich?
- 4 Was versteht man unter Verwaltungsverfahrensrecht?
- 5 Ist ein Gesetz ein Verwaltungsakt?
- 6 Was ist der Unterschied zwischen Bedingung und Auflage?
- 7 Wer gilt als Behörde?
- 8 Wer darf eine Allgemeinverfügung erlassen?
- 9 Was ist ein Verwaltungsakt und was nicht?
- 10 Was zählt unter Behörde?
Für wen gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz?
Das VwVfG gilt unmittelbar nur für die Behörden des Bundes. Soweit Landesgesetze ausgeführt werden, haben die Länder eine eigene Gesetzgebungskompetenz für das Verwaltungsverfahrensrecht. Für die Finanz- und Sozialverwaltung gelten eigene Verfahrensordnungen, die zum Teil ähnliche Regelungen enthalten.
Wann ist das VwVfG erlassen worden?
Der Entwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 18. Juli 1973 griff dann die weitere Rechtsentwicklung auf – darunter auch Kodifikationen im Ausland, soweit diese auf die verfassungsrechtliche Lage in der Bundesrepublik übertragbar waren – und trat zum 1. Januar 1977 in Kraft.
Welches Gesetz für Verwaltungsrecht?
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist kodifiziert für die Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden im (Bundes-)Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und für die Verwaltungstätigkeit der Landesbehörden in den entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetzen, die allerdings mit dem Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetz …
Sind Bedingungen und Befristungen selbstständige Bestandteile des VA?
Danach wird der Hauptverwaltungsakt erlassen mit Befristung, Bedingung und Widerrufsvorbehalt und verbunden mit Auflage und Auflagenvorbehalt. Hieraus wird gefolgert, dass Befristung, Bedingung und Widerrufsvorbehalt keine selbstständigen Verwaltungsakte, sondern integrale Bestandteile des Hauptverwaltungsaktes seien.
Wann ist eine Anhörung entbehrlich?
1 VwVfG grundsätzlich erforderliche Anhörung nicht ausnahmsweise gem. 2 oder 3 VwVfG entbehrlich ist (Rn. 182 ff.), sie im konkreten Fall aber gleichwohl nicht stattgefunden hat, ist der entsprechende Verwaltungsakt rechtswidrig, regelmäßig aber nicht auch zugleich nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig.
Was versteht man unter Verwaltungsverfahrensrecht?
1. Begriff: die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist (§ 9 VwVfG).
Wann ist das Verwaltungsverfahren abgeschlossen?
Mit der Bestandskraft des Verwaltungsakts, mit der Rücknahme eines Antrages durch Erledigungserklärung, mit der Einstellung des Verfahrens, beim Tod des Antragstellers (vgl. aber § 59 SGB I) oder mit Wirksamkeit (Abschluss der Vertragsunterzeichnung) des öffentlich-rechtlichen Vertrages endet das Verwaltungsverfahren.
Welchem Rechtsgebiet ist Verwaltungsrecht zuzuordnen?
Das Verwaltungsrecht bildet (neben dem Verfassungsrecht) einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Als öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der sich mit dem Verhältnis zwischen sogenannten Trägern öffentlicher Gewalt und sogenannten Privatrechtssubjekten befasst.
Ist ein Gesetz ein Verwaltungsakt?
Regelungsfunktion. Durch Verwaltungsakt werden Gesetze auf Einzelfälle angewandt und Rechtsfolgen begründet. Der Erlass des Verwaltungsakts schließt das Verwaltungsverfahren gemäß § 9 VwVfG formell ab. Der Regelungsinhalt eines wirksamen Verwaltungsakts bindet seinen Adressaten, sogenannte Bindungswirkung.
Was ist der Unterschied zwischen Bedingung und Auflage?
Mit der Auflage schreibt die Behörde dem Adressaten des Verwaltungsakts ein bestimmtes Verhalten vor. Die Bedingung ist eine Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten oder zumindest bestimmbaren Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt.
Ist Nebenbestimmung ein VA?
Die Nebenbestimmung stellt ein Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts dar. Es handelt sich um einen Zusatz zu einem Verwaltungsakt, der dessen Regelungsinhalt erweitert oder beschränkt. Die Grundlagen der Nebenbestimmung sind in § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.
Wer darf ein Verwaltungsakt erlassen?
Der Verwaltungsakt muss zwingend von einer Behörde erlassen worden sein. Der Behördenbegriff ergibt sich dabei aus § 1 Abs. 4 VwVfG. Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Wer gilt als Behörde?
Begriff der Behörde Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen Verwaltungsträgern auch Organe der Legislative und der Judikative, sofern sie Verwaltungsentscheidungen treffen (z.
Wer darf eine Allgemeinverfügung erlassen?
Grundsätzlich darf jede Behörde in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Allgemeinverfügung erlassen, soweit es sich inhaltlich noch um eine „konkret-generelle Regelung“ handelt, also keine abstrakte Regelung beabsichtigt wird, die als Rechtnorm erlassen werden müsste, und wenn sie durch Gesetz dazu befugt ist (Schoch 2012: …
Was versteht man unter einer Verfügung?
Mit „Verfügung“ bezeichnet man im Zivilrecht ein Rechtsgeschäft, das durch Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Inhaltsänderung unmittelbar auf ein Recht einwirkt; im Verwaltungsrecht hingegen einen Verwaltungsakt, der ein Tun, Dulden oder Unterlassen anordnet und im Bezug auf Gerichte eine richterliche Anordnung.
Wann ist ein Verwaltungsakt erlassen?
Ein Verwaltungsakt ist erlassen, wenn er den Machtbereich der Behörde verlassen hat. Ein Verwaltungsakt ist erlassen, wenn er an den Adressaten zugestellt wurde. Ein Verwaltungsakt ist erlassen wenn er den Adressaten zugegangen ist. Ein Verwaltungsakt ist mit der behördlichen Entscheidung erlassen.
Was ist ein Verwaltungsakt und was nicht?
die hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Was zählt unter Behörde?
Unter dem Begriff „Behörde“ ist nach § 1 IV VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“ zu verstehen.