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Für wen gilt die fluggastrechteverordnung?
Die wichtigsten Fragen zur Fluggastrechteverordnung Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt bei allen innerhalb der EU startenden Flügen, unabhängig vom Sitz der Airline. Startet der Flug außerhalb der EU, ist die Verordnung nur anwendbar, wenn es sich bei der ausführenden Fluglinie um eine EU-Airline handelt.
Wann gelten EU Fluggastrechte?
Wenn Sie auf einer Reise inner- oder außerhalb der EU im Rahmen eines Fluges aus einem EU-Land einen Anschlussflug verpassen, sollten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen.
Wann gilt europäisches Flugrecht?
Die europäische Verordnung 889/2002 legt die Rechte von Fluggästen in Bezug auf ihr Gepäck fest. Genau wie die Verordnung 261/2004 ist sie nur gültig, wenn Sie von einem EU-Land aus oder von außerhalb der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen sind.
Bis wann kann ein Flug annulliert werden?
Annullierungsfristen. Hat die Fluggesellschaft Dich nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug darüber informiert, dass Dein Flug ausfällt, hast Du einen Anspruch auf Entschädigung. Die Frist wird von dem Tag des geplanten Abflugs zurückgerechnet.
Was regelt die Europäische Fluggastrechteverordnung?
Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) regelt die Rechte der Passagiere in der EU: Verordnung (EG) Nr.261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei…
Wie sind die Fluggastrechte in der EU geschützt?
Seit 2005 werden Ihre Rechte als Fluggast in der Europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004 geschützt. In der Verordnung sind zudem sämtliche Pflichten der Fluggesellschaften festgelegt. Wir bei EUclaim wissen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sehr gut, in welchen Fällen die EU-Verordnung in Kraft tritt.
Wann trat die EU-Verordnung 261 in Kraft?
Die EU-Verordnung 261 trat 2005 in Kraft, um die Rechte des Fluggastes innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Denn Nichtbeförderung und annullierte oder verspätete Flüge verursachen Fluggästen große Unannehmlichkeiten und sind so ein Ärgernis.
Was ist die Höhe der Entschädigung für eine Fluggesellschaft?
Die Fluggastrechte regeln die Höhe der Entschädigung. Flüge mit einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km werden mit 250 € pro Person entschädigt. Bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km muss die Fluggesellschaft 400 € zahlen. Handelt es sich jedoch um einen Langstreckenflug über 3.500 km, der zudem über die Grenzen der EU hinaus geht,…