Hat man in jedem EU Land Zugang zum Arbeitsmarkt?
Jede Österreicherin/jeder Österreicher hat als EU -Bürgerin/ EU -Bürger das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für Inländerinnen/Inländer gelten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Was brauche ich wenn ich aus dem EU-Land in Deutschland arbeiten möchte?
Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum, ein Jobangebot und die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Wie können Drittstaatsangehörige ihren Aufenthalt in Österreich beantragen?
Nach einem fünfjährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich können Drittstaatsangehörige bei der Verlängerung ihres Aufenthaltstitels den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ beantragen. Dieser Aufenthaltstitel bietet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Wie dürfen Drittstaatsangehörige beauftragt werden?
Drittstaatsangehörige dürfen nur beschäftigt werden, wenn der Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt. Mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen dürfen sie nur beauftragt werden, wenn der Aufenthaltstitel eine selbstständige Tätigkeit zulässt.
Warum benötigen Drittstaatsangehörige keine Erlaubnis?
Drittstaatsangehörige benötigen ferner keine Erlaubnis, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung, eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung ohne Aufenthaltstitel gestattet ist. Auskünfte erteilen die zuständigen Ausländerbehörden oder die Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate) der Bundesrepublik Deutschland.
Wie dürfen sie in Deutschland arbeiten?
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Sie dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen: eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.