In welchem Land brauche ich eine Apostille?
Alle Staaten in Europa und EU haben die konsularische Legalisation durch Apostille anerkannt.
- Alandinseln.
- Аlbanien.
- Andorra.
- Belgien.
- Bosnien und Herzegowina.
- Bulgarien.
- Dänemark.
- Deutschland.
Was ist eine notarielle Apostille?
Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden, die von den Behörden des Staates ausgestellt wird, in dem die Urkunde errichtet wurde. Die Präsidenten der Landgerichte erteilen Ihnen auf Antrag Apostillen für gerichtlich oder notariell beglaubigte Urkunden.
Was brauche ich für eine Apostille?
Bei der Apostille müssen Dokumente nur von einer zuständigen Behörde im Ausstellungsland beglaubigt werden. Die Legalisation verlangt hingegen die Beglaubigung des Dokuments durch mehrere Behörden. Hierbei muss zunächst eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde im Ausstellungsland ausgegeben werden.
Wie hoch ist die Gebühr für eine Apostille?
Die Beantragung einer Apostille ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung, die Apostille Kosten variieren je nach Bundesland und Art der Urkunde sowie Anzahl. Durchschnittlich belaufen sich die Gebühren auf 15-35€]
Was muss bei der Apostille beglaubigt werden?
Bei der Apostille müssen Dokumente nur von einer zuständigen Behörde im Ausstellungsland beglaubigt werden. Die Legalisation verlangt hingegen die Beglaubigung des Dokuments durch mehrere Behörden. Hierbei muss zunächst eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde im Ausstellungsland ausgegeben werden.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist eine vereinfachte Form einer Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr, welche im Haager Abkommen zwischen vielen Mitgliedsstaaten entschieden wurde. Die Apostille ersetzt eine Legalisation, welche heutzutage nur noch selten nötig ist.
Kann man die Beantragung der Apostille beantragen?
Apostille beantragen. Die Beantragung der Apostille muss durch den Urkundeninhaber im Ausstellungsland des Dokuments erfolgen. Jeder Mitgliedsstaat des Haager Abkommens legt selbst fest, welche Behörden für die Ausstellung der Apostille zuständig sind.