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In welchen Fällen besteht für den an die Möglichkeit einen Nachtrag zu stellen?
Insbesondere im Werkvertragsrecht kommt es häufig zu Nachträgen, weil es oft nicht möglich ist, den Leistungsinhalt bei Vertragsschluss genau festzulegen. Es können sich beispielsweise technische Notwendigkeiten oder Planungsänderungen ergeben, die erst bei der Ausführung oder Herstellung entstanden.
Wer erstellt Nachträge?
Charakteristisch für einen Nachtrag zum Bauvertrag ist eine vom Bausoll abweichende Leistung während der Bauausführung, hier speziell eine vom Bauherrn bzw. Auftraggeber (AG) (als öffentlicher Auftraggeber, Besteller oder Verbraucher) gewünschte und/oder angeordnete Leistungsänderung.
Ist eine der aufgeführten nachtragsarten maßgebend?
Wird eine der aufgeführten Nachtragsarten während der Durchführung der Baumaßnahmen maßgebend, hat der Auftragnehmer (in der Regel also das Bauunternehmen) den Auftraggeber (in unserem Fall dem Bauherrn) ein sogenanntes Nachtragsangebot vorzulegen, in dem auch die preislichen Auswirkungen aufgezeigt werden.
Warum handelt es sich um einen Nachtrag?
Zum Anderen handelt es sich um einen Nachtrag, wenn die Leistung erst nach dem Abschluss des Bauvertrages gefordert wird bzw. der Umstand für ihre Erbringung erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Rechtliche Regelungen finden sich in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Wie sollte ein Nachtrag begründet werden?
Es ist wichtig, dass Sie Planungsnachträge begründet werden. Ein Nachtrag muss enthalten: – Angaben zur terminlich spätestmöglichen Nachtragsbeauftragung, bis zu der nachteilige Folgen ausbleiben. Muster für ein Nachtragsangebot von Planungsleistungen (z.B. Änderungsplanung)
Was ist ein Nachtrag für eine Bauleistung?
Zum Ersten handelt es sich um eine Forderung des Auftragnehmers auf eine Vergütung für eine Bauleistung, welche vom vorherigen Bausoll abweicht. Zum Anderen handelt es sich um einen Nachtrag, wenn die Leistung erst nach dem Abschluss des Bauvertrages gefordert wird bzw. der Umstand für ihre Erbringung erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist.