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In welchen Fällen muss die Zustimmung des Patienten unbedingt erfolgen?
Wann ein Mensch einwilligungsfähig ist, ist für die medizinische Behandlung nicht explizit gesetzlich geregelt. Dies soll der Fall sein, sobald und solange der Patient in der Lage ist, Wesen und Tragweite des Eingriffs zu verstehen und seinen Willen danach auszurichten. Dies gilt es stets im Einzelfall zu prüfen.
Wann kann auf eine Aufklärung verzichtet werden?
Die Aufklärung der Eltern und deren Zustimmung zur Behandlungsmaßnahme entfallen nur dann, wenn der minderjährige Jugendliche als so weitgehend einsichtsfähig eingeschätzt wird, dass er die Tragweite und Konsequenzen seiner Entscheidung klar erkennen kann.
Ist die Einwilligung im Interesse des Patienten geregelt?
In diesen Fällen wird die mutmaßliche Einwilligung im Interesse des Patienten unterstellt, sofern nichts anderes, z. B. durch eine Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 S. 1 BGB, geregelt ist. Die Einwilligung ist separat für jeden eigenständigen Behandlungsteil einzuholen, also etwa für die Operation selbst und für die Narkose.
Ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten rechtswirksam?
Wird der Patient nicht oder nur teilweise aufgeklärt, bevor er einer Maßnahme zustimmt, ist diese Einwilligung unwirksam. Ausländische Patienten benötigen ggf. einen Dolmetscher. Neben der Aufklärung ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten die zweite Voraussetzung für eine rechtswirksame Zustimmung.
Was versteht man unter Einwilligung des Patienten?
Unter der Einwilligung des Patienten versteht man dessen Zustimmung zu der Behandlung durch einen Arzt. Warum ist eine Einwilligung des Patienten notwendig? Da jeder ärztliche Eingriff aus rechtlicher Sicht eigentlich eine strafbare Körperverletzung darstellt, kann der Arzt einen Patienten nur behandeln, wenn dieser der Behandlung zustimmt.
Ist die Einwilligung für die eigentliche medizinische Behandlung erforderlich?
Für die eigentliche medizinische Behandlung ist eine Einwilligung notwendig, ohne die die Behandlung rechtswidrig wäre. Bei der Einwilligung eines minderjährigen Patienten kommt es nicht auf dessen Geschäftsfähigkeit, sondern auf die Einsichtsfähigkeit an.