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In welchen Fällen schaltet sich das Jugendamt ein?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Erziehungspersonen, wie Eltern oder Dritte, dem Kind körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden zufügen bzw. zulassen. Dabei muss die Gefährdung gegenwärtig und erheblich sein. Es kommt im Einzelfall immer auf die Schwere der Schädigung beim Kind an.
Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung?
Eine andere Form von Kindeswohlgefährdung: Eltern vernachlässigen ihr Kind, das etwa hungrig, krank oder in unsauberer Kleidung in der Kita oder in der Schule erscheint. Auch häufige Müdigkeit und Entwicklungsverzögerungen können Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sein.
Was prüft das Jugendamt?
Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind in allererster Linie vor Ort, um zu überprüfen, wie es dem Kind geht und ob sein Wohl tatsächlich gefährdet ist. Es wird also geschaut, ob das Kind gesund wirkt, ob es gepflegt aussieht und wie sein allgemeines Verhalten ist.
Was ist ein Antrag an das Familiengericht?
Antrag an das Familiengericht. Ein Verfahren vor dem Familiengericht wird nur auf Antrag eröffnet. Das bedeutet, dass jemand einen Schriftsatz an das zuständige Amtsgericht schickt oder von einem Anwalt schicken lässt, dem zu entnehmen ist, was beantragt wird und mit welcher Begründung. Zumeist ist dies entweder ein Elternteil oder das Jugendamt.
Was ist der Hauptteil von Gutachten am Familiengericht?
Der Hauptteil sind demnach Gutachten am Familiengericht, wo beispielsweise darüber entschieden wird, ob das Sorgerecht für ein Kind bei den Eltern bleibt. Hinzu kommen Fälle, in denen ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind verbieten will. Oder Fälle, in denen das Kindeswohl in Gefahr ist. Keine leichte Entscheidung für Richter.
Wann wird das Verfahren vor dem Familiengericht eröffnet?
Verfahren vor dem Familiengericht. Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.
Wie kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegen?
Der weniger offizielle Anschein des Termins bedeutet aber nicht, dass das Verfahren für die Beteiligten freiwillig wäre. Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen.