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In welchen Zügen darf man Fahrräder mitnehmen?
Buchung und Reservierung vor der Reise Grundsätzlich können Sie sowohl im Nahverkehr (Interregio-Express, Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) als auch im Fernverkehr (Intercity- und Eurocity-Züge sowie im ICE 4 und im ICE T) Ihr Fahrrad mitnehmen.
Wann darf ich mein Fahrrad im Zug mitnehmen?
Ihr Fahrrad können Sie in den U-, S-, A-Bahnen und auf vielen Buslinien kostenlos mitnehmen. Und zwar in der Zeit montags bis freitags vor 6 Uhr, von 9-16 Uhr und ab 18 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig. Auf den Hafenfähren ist die Mitnahme an allen Tagen uneingeschränkt möglich.
Kann ich im ICE mein Fahrrad mitnehmen?
Die Fahrradmitnahme ist in allen Intercity- und Eurocity-Zügen sowie auf ausgewählten Verbindungen im ICE möglich. Zur Mitnahme im Fernverkehr brauchen Sie neben der Fahrradkarte auch eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Beides können Sie zu Ihrer Fahrkarte gleich mit buchen.
Was kostet die Fahrradmitnahme im ICE?
Eine Fahrradkarte (inkl. Stellplatzreservierung, einfache Fahrt) kostet im Fernverkehr regulär 8 Euro, mit BahnCard 5,40 Euro.
Wie viel kostet es ein Fahrrad im Zug mitnehmen?
Im Fernverkehr 8 € inkl. Stellplatzreservierung; mit BahnCard 5,40 €. Im Regionalverkehr liegen die Preise zwischen 0 € und 6,50 € (abhängig vom Bundesland). Fahrräder unter 16 Zoll Raddurchmesser reisen kostenlos.
Wie viel kostet ein Fahrrad im Zug?
Wie sind die Fahrräder beförderungspflichtig?
Dabei gilt: 1 Wie im Regionalverkehr sind alle Fahrräder beförderungspflichtig. 2 Fahrradbesitzer müssen entsprechend eine Fahrradkarte lösen, wenn sie die Fahrradmitnahme im IC (Intercity) oder im EC (Eurocity) beabsichtigen. 3 Der Aufpreis dafür liegt aktuell bei neun Euro (Stand: Herbst 2017). Weitere Artikel…
Wie ist die Fahrradbeförderung bei der DB?
Fahrräder sind bei der Deutschen Bahn grundsätzlich beförderungsentgeltpflichtig. Für die Fahrradmitnahme bei der DB müssen Fahrradliebhaber also ein speziell dafür eingeteiltes Ticket kaufen. Nur auf bestimmten Strecken bzw. zu festgelegten Zeiten erlauben bestimmte Bundesländer eine kostenlose Fahrradbeförderung.
Ist die Fahrradkarte beförderungspflichtig?
Dabei gilt: Wie im Regionalverkehr sind alle Fahrräder beförderungspflichtig. Fahrradbesitzer müssen entsprechend eine Fahrradkarte lösen, wenn sie die Fahrradmitnahme im IC (Intercity) oder im EC (Eurocity) beabsichtigen. Der Aufpreis dafür liegt aktuell bei neun Euro (Stand: Herbst 2017).
Wie ist die Nutzung von Radwegen erlaubt?
Nach der SR VZO und der STVG gibt es für die Nutzung kein Mindestalter. Es wird kein Führerschein benötigt. Es besteht keine Helmpflicht. Eine besondere Versicherung ist ebenfalls nicht erforderlich. Die Benutzung von Radwegen ist erlaubt. Zudem sind wie bei Fahrrädern Kinderanhänger und Kindersitze für Kinder bis zu sieben Jahren zulässig.