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Ist das Covid Zertifikat in Italien gültig?
In Italien ist das digitale COVID-Zertifikat (Certificazione verde COVID-19 / Green Pass) für verschiedene Dienstleistungen und Aktivitäten obligatorisch. Ab dem 06.12.2021 wird der «Green Pass rafforzato» (nur für Geimpfte und Genesene) eingeführt.
Was ist eine offizielle Reisewarnung?
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss.
Ist Italien bei der EU?
EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsdatum: 1952 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande. 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich. 1981 Griechenland. 1986 Portugal, Spanien.
Ist die Einreise nach Italien grundsätzlich erlaubt?
Einreise nach Italien: aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern grundsätzlich erlaubt (Ausnahme: Einreise in rote und orange Zonen, Details siehe unten). Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist mit 01.07. in Kraft getreten.
Was ist wichtig für die Einreise von italienischen Häfen aus?
Einreise und Zoll 1 Reisedokumente. Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus ist zu beachten, dass jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument benötigt. 2 Minderjährige. 3 Einfuhrbestimmungen. 4 Heimtiere.
Wie lange dauert die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW?
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU -/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten.
Wie gelten die italienischen Einreiseregelungen?
Dennoch gelten nach wie vor die spezifischen italienischen Einreiseregelungen. Elektronische Vorab-Registrierung der Reise über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) – nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall noch ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular vorgelegt werden.