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Ist der Bürgersteig ein öffentlicher Raum?
Ein Gehweg bzw. Bürgersteig ist von der Fahrbahn baulich abgetrennt, beispielsweise durch einen Bordstein, und verläuft zu ihr parallel. Ein Bürgersteig ist zwar Bestandteil des öffentlichen Verkehrsraumes und für die Allgemeinheit zugänglich, muss allerdings nicht unbedingt dem öffentlichen Verkehrsraum gehören.
Was ist ein Gehweg im Sinne der StVO?
„Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. “, so steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, §25 (1)) und gemeint ist damit jede öffentliche Verkehrsfläche, die erkennbar dem Fußverkehr dienen soll.
Wer haftet bei Sturz auf Bürgersteig?
Kommt ein Fußgänger zu Schaden, haftet er für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für Schmerzensgeld. Hier ist zunächst davon auszugehen, dass der Eigentümer/Vermieter des betroffenen Anwesens verantwortlich ist und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die derartige Fälle übernimmt.
Wer zahlt den Gehweg?
Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung erneuert oder verbessert, so ist die Gemeinde verpflichtet die Grundstückseigentümer an den Kosten hierfür zu beteiligen.
Wann ist ein Gehweg ein Gehweg?
Ein Gehweg ist gemäß § 2 Abs. 1 StVO ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg, hingegen ist ein Gehsteig oder auch Trottoir ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen abgegrenzter Teil der Straße.
Wann darf man auf dem Bürgersteig Parken?
Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.
Was zählt als Gehsteig?
Wo Fußgänger laufen dürfen wenn der Gehweg fehlt?
Fußgänger müssen grundsätzlich vorhandene Gehwege benutzen. Nur wenn diese fehlen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Ohne Gehweg müssen Fußgänger innerhalb geschlossener Ortschaften wahlweise den rechten oder linken Fahrbahnrand nutzen.