Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist der Cookie Hinweis Pflicht?
- 2 Unter welcher Voraussetzung dürfen laut Dsgvo auf einer Webseite Cookies gesetzt gespeichert werden?
- 3 Sind Session-Cookies technisch notwendig?
- 4 Was ist eine Einwilligung zur Nutzung von Cookies?
- 5 Wann trifft der EuGH ein Urteil zur Nutzung von Cookies?
- 6 Ist eine Einwilligung erforderlich?
Ist der Cookie Hinweis Pflicht?
Die Rechtslage in Sachen Cookies ist in Deutschland verwirrend und noch nicht eindeutig geregelt. Klar ist aber: Wer über Cookies personenbezogene Daten erhebt, muss dafür zuvor die aktive Zustimmung des betroffenen Nutzers einholen. Nur technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung des Nutzers gesetzt werden.
Unter welcher Voraussetzung dürfen laut Dsgvo auf einer Webseite Cookies gesetzt gespeichert werden?
Die Einwilligungen müssen detailliert sein, d.h. die Benutzer müssen in der Lage sein, einzelne Cookies zu aktivieren und dürfen nicht gezwungen werden, entweder allen oder keinen zuzustimmen. Die Zustimmung muss frei gegeben werden, d.h. sie darf nicht erzwungen werden.
Sind Session-Cookies technisch notwendig?
Als technisch notwendige, nicht einwilligungspflichtige Cookies gelten: Session-Cookies, die bestimmte Einstellungen des Nutzers speichern (z.B. den Warenkorb, Spracheinstellungen oder Log-In-Daten) Flash-Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten.
Wie lange darf man Cookies speichern?
Online-Dienste, welche sensible Daten behandeln, arbeiten oft mit Session-Cookies: Diese löschen sich automatisch mit dem Beenden des Browsers. Dauerhafte Cookies – diese sind viel häufiger- bleiben Monate oder sogar Jahre im Computer bestehen, solange Sie nicht gelöscht werden.
Welche Cookies sind technisch notwendig?
Technisch notwendig sind Cookies wohl dann, wenn diese für den Betrieb der Website und deren wesentliche Funktionen erforderlich sind. Warenkorb-Cookies, Cookies zur Steuerung der Sprachsauwahl oder Login-Cookies sind denkbare technisch notwendige Cookies.
Was ist eine Einwilligung zur Nutzung von Cookies?
Demzufolge sei eine Einwilligung (Opt-in) zur Nutzung von Cookies notwendig, wenn diese Nutzungsprofile mithilfe eines Pseudonyms (etwa einer ID) erstellen und dem Zweck der Werbung oder Marktforschung dienen. Diese Einwilligungspflicht gilt unabhängig davon, ob mithilfe der Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Wann trifft der EuGH ein Urteil zur Nutzung von Cookies?
Bereits 2019 traf der EuGH ein weitreichendes Urteil zur Nutzung von Cookies – und am 28. Mai 2020 folgte ein weiterer Paukenschlag durch den BGH. Wie sieht die jetzige Rechtslage aus? Welche aktuellen Ratschläge gibt es? Und was können wir für die Zukunft erwarten?
Ist eine Einwilligung erforderlich?
Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 S. 1 TMG erfüllt sind und/oder die mithilfe von Cookies stattfindende Verarbeitung personenbezogener Daten nicht zur Wahrung der berechtigten Interessen erforderlich ist, weil die Art und der Umfang der Datenverarbeitung zu eingriffsintensiv sind.
Welche Gesetze gibt es für die Cookie Richtlinie?
Cookie Richtlinie, als auch für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese drei Gesetze sind einheitlich auszulegen. Darüber hinaus müssten die Webseiten in diesen Fällen gegenüber den Nutzern u. a. über Angaben zur Funktionsdauer der Cookies informieren und sagen, ob Dritte auf den Cookie Zugriff erhalten.