Ist der Handlauf für die Treppe angebracht?
In Abwärtsrichtung gesehen sollte der Handlauf für die Treppe an der rechten Seite angebracht sein. Beträgt die Stufenbreite über 1,50 m, sind Handläufe auf beiden Seiten anzubringen. Bei einer Breite von über 4 m ist ein Zwischenhandlauf mittig auf der Treppe zu montieren.
Ist ein Handlauf verpflichtend?
Auch ein beidseitiger Handlauf ist nicht verpflichtend, wird jedoch vor allem entlang gewendelter Treppen empfohlen. Handläufe werden in der Regel auf Treppengeländern oder an Wänden zur Sicherung und Haltgebung angebracht. Die Handlauf-Höhe ist gesetzlich geregelt und muss zwischen 80 und 115 cm betragen.
Welche Treppen sind erlaubt?
Treppen nur ovale und runde Durchmesser erlaubt sind. Auch über Treppenaugen und Podeste hinweg werden die Handläufe fortgeführt – ohne Unterbrechungen. Auf einer Treppe mit mindestens drei Stufen ist ein Handlauf vorgeschrieben.
Wie ist der Handlauf in Wohngebäuden angebracht?
In Wohngebäuden ist der Handlauf üblicherweise auf der rechten Seite der Treppe angebracht, da die meisten Menschen Rechtshänder sind. Die DIN 18040 Barrierefreies Bauen stellt in einigen Punkten über die DIN 18065 hinausgehende Anforderungen an Treppen und Handläufe.
Was ist der Mindestabstand für Handläufe an einer Treppe?
Es wird empfohlen, dass Handläufe durchlaufend und über die äußersten Treppenstufen hinaus geführt werden. Pflicht ist der letzte Punkt allerdings nicht, gesetzlich vorgeschrieben ist der Handlauf ab der dritten Stufe einer Treppe. Bei Handläufen, die an einer Wand angebracht werden, muss der Mindestabstand zu dieser fünf Zentimeter betragen.
Wie hoch ist die Breite einer Handlauf-Höhe?
Beträgt die Stufenbreite über 1,50 m, sind Handläufe auf beiden Seiten anzubringen. Bei einer Breite von über 4 m ist ein Zwischenhandlauf mittig auf der Treppe zu montieren. Die Bestimmungen bezüglich der Handlauf-Höhe bleiben auch hier stets dieselben.