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Ist der Name Lieblingsmensch geschützt?
Die Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ und die Unionsmarke „Lieblingsmensch“ ist jedoch zugunsten der Lieblingsmensch GmbH bei Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und wird unter anderen im Bereich „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ geschützt.
Was kann man nicht als Marke schützen?
Der Inhaber einer Marke kann aber beispielsweise niemandem verbieten, seinen eigenen Namen oder seine Anschrift zu benutzen. Nicht verbieten kann er auch, dass jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen verwendet.
Ist ein Domainname erforderlich?
Zunächst ist erforderlich, dass ein Domainname verwendet wird, der Bestand einer Marke im Sinne des § 4 MarkenG oder eine geschäftlichen Bezeichnung nach § 5 MarkenG ist, die hinsichtlich der Domain den Vorrang hat. Dieser Vorrang gilt jedoch nicht, wenn der Dritte keine Gegenrechte hat.
Welche Rechte hat der Domaininhaber an dem Domainnamen?
Wie bereits erläutert, erlangt der Domaininhaber gerade grds. kein absolutes Recht an dem Domainnamen, sondern ein schuldrechtliches Nutzungsrecht. Es wird weder ein Kennzeichen- noch ein Namensrecht erlangt. Solche Rechte können jedoch durch die Benutzung des Domainnamens entstehen, wodurch der Domainname sodann geschützt wird.
Was ist die Rechtsprechung für Domain-Namen?
Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein. Problematisch sind auch Wortkombinationen, wie z.B. porsche-fanclub.de, microsoft-hasser.de, i-love-milka.com oder niveaonline.net.
Was ist eine Domain?
Im weiteren Schritt müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Seite auch gefunden wird – aber das ist ein eigenes Kapitel. Eine Domain ist ein einzigartiger Name im Internet, eine absolute Adresse, über die Sie Webseiten erreichen können. Dieser Name besteht, einfach gesagt, aus mehreren Teilen, die durch Punkte voneinander getrennt sind.