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Ist die Androhung ein Verwaltungsakt?
Die Androhung von Zwangsmitteln ist eine formelle Ankündigung seitens der Vollstreckungsbehörde, dass sie einen erlassenen Verwaltungsakt notfalls zwangsweise durchsetzen wird. Die Androhung von Zwangsmitteln ist ein selbständiger Verwaltungsakt, da durch sie das Zwangsmittel verbindlich festgelegt wird.
Wann liegt Verwaltungsvollstreckung vor?
Vollstreckbarkeit ist gegeben, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde, die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt.
Wie hoch darf Zwangsgeld sein?
(2) Das Zwangsgeld ist auch zulässig, wenn der Pflichtige der Verpflichtung zuwiderhandelt, eine Handlung zu dulden oder zu unterlassen. (3) Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu 25 000 Euro.
Wann darf Ersatzvornahme gemacht werden?
Handelt es sich beim Bauvertrag um einen VOB-Vertrag, kann Ersatzvornahme durch einen Dritten zu Lasten des Bauunternehmens als Auftragnehmer bzw. auf dessen Kosten zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich werden, wenn er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
Wann ist ein VA unanfechtbar?
Unanfechtbarkeit ist dann gegeben, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann, also entweder ein Widerspruchsverfahren oder eine Klageerhebung erfolglos waren, die entsprechenden Fristen zur Einlegung solchen Rechtsmittel verstrichen sind oder wenn ein Rechtsmittelverzicht erklärt …
Ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein Verwaltungsakt?
Grundsätzlich muss nach § 28 I VwVfG vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes der Betroffene angehört werden. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beinhaltet jedoch keine eigenständige „Regelung“ iSd. § 35 VwVfG und stellt daher selbst keinen Verwaltungsakt dar.
Was ist Verwaltungsvollstreckung?
Eine Vollstreckungshandlung sind Diensthandlungen, die den staatlichen Willen umsetzen bzw. ggf. zwangsweise durchzusetzen sollen. Vollstreckung von Diensthandlungen bedeutet also vor allem die Umsetzung von Gesetzen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen usw.
Wann ist eine öffentlich rechtliche Forderung vollstreckbar?
Voraussetzung für die Einleitung der Vollstreckung sind nach § 3 VwVG der Leistungsbescheid, mit dem der Schuldner zur Zahlung aufgefordert wird, die Fälligkeit der Leistung und der Ablauf einer Frist von einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit.