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Ist die Einreise aus einem Drittstaat in die Schweiz möglich?
Die Einreise aus einem Drittstaat, der nicht auf der Risikoliste ist, in die Schweiz zur Weiterreise in einen anderen Staat ausserhalb des Schengen-Raums ist unter den gewöhnlichen Ein- und Durchreisebedingungen möglich (zu prüfen ist insbesondere, ob eine Transitvisumpflicht besteht).
Welche Bestimmungen gelten für eine Einreise in die Schweiz?
Aufgrund der COVID-19-Pandemie bestehen für alle Personen, die in die Schweiz einreisen, besondere Bestimmungen. Eine Einreise in die Schweiz ist unter Umständen an eine Test-, Quarantäne- und/oder Meldepflicht gebunden.
Wie ist eine Einreise in die Schweiz angebunden?
Eine Einreise in die Schweiz ist unter Umständen an eine Test-, Quarantäne- und/oder Meldepflicht gebunden. Wenn Sie geimpft oder genesen sind und der Travelcheck gibt nicht an, dass Sie für den Zutritt zum Flugzeug ein negatives Testergebnis vorweisen müssen, erkundigen Sie sich diesbezüglich unbedingt vorgängig bei Ihrer Fluggesellschaft.
Wie können Passagiere zwischen Deutschland und der Schweiz einreisen?
Flugpassagiere können über die Airports Zürich, Genf und Basel sowie einige Regionalflughäfen einreisen. Züge zwischen Deutschland und der Schweiz fahren nach Angaben der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) planmäßig. Die Maskenpflicht sowie die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
Was ist die Passpflicht bei Reisen ins Ausland?
Passpflicht. Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen,
Ist die Einreise aus einem Schengen-Staat zwecks Weiterreise in einen Staat möglich?
Die Einreise aus einem Schengen-Staat zwecks Weiterreise in einen Staat ausserhalb des Schengen-Raums ist für alle Personen, die sich legal im Schengen-Raum aufhalten, grundsätzlich möglich.
Was muss bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden?
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen,