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Ist die Rechtsform Teil des Firmennamens?
Jeder Unternehmer kann eine im Handelsregister eingetragene Rechtsform wählen. Er kann dann einen Namen wählen, ohne dass sein Personenname erscheint. Allerdings muss sich der Firmenname eindeutig von anderen absetzen und darf nicht irreführend sein. Zudem muss er den Rechtsformzusatz enthalten (z.B. AG oder GmbH).
Welchen Namen darf eine GmbH haben?
Unter welchen Namen kann die GmbH firmieren? Zulässig sind Personenfirma, Sachfirma und Fantasiefirma. Die Personenfirma muss den Familiennamen wenigstens eines Gesellschafters (Maria Hoffmann GmbH) oder die Firma einer als Gesellschafterin beteiligten Handelsgesellschaft (ohne deren Rechtsformzusatz) enthalten.
Was sollten sie beachten wenn sie einen Firmennamen suchen?
Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sind folgende Aspekte zu beachten: 1 Der Firmenname sollte Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen. 2 Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. 3 Der Firmenname darf nicht irreführend sein.
Wie finden sie den perfekten Firmennamen?
Wenn Sie den perfekten Firmennamen finden möchten, sollten Sie wissen, wie der Firmenname geschützt werden kann und ob der Firmenname keine Namensrechte verletzt. Im Zweifel sollte der Firmennamen mit einem Anwalt besprochen werden. Im Folgenden zeigen wir, wie Sie einen passenden Firmennamen finden und schützen.
Ist der Firmenname eine Option für den Firmennamen?
Phantasienamen sind ebenso eine Option für den Firmennamen. Der Firmenname kann auch aus einer Kombination von Personen-, Sach- und Phantasienamen bestehen. Der Firmenname muss jedoch stets den Zusatz der Rechtsform des Unternehmens beinhalten.
Wie kann ein Firmenname verwendet werden?
Ein Firmenname kann bspw. von Kaufleuten und Kapitalgesellschaften – also ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen – verwendet werden. Der Firmenname ist der Name des Unternehmens, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt.