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Ist ein solcher Gegenstand verboten?
Darüber hinaus ist über das Gesetz auch festgelegt, welche Gegenstände als verbotene Waffen gelten. Ist ein solcher Gegenstand entsprechend deklariert, darf er in Deutschland in der Regel nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Teilweise sind auch der Erwerb sowie der Besitz verboten.
Warum dürfen verbotene Waffen nicht geführt werden?
Verbotene Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Für viele ist auch der Erwerb und Besitz untersagt. Das Waffengesetz definiert in Deutschland nicht nur, was Waffen sind, sondern regelt auch den Umgang sowie Erwerb, Transport und die Verwahrung dieser.
Warum ist ein Kartell verboten?
Ein Kartell kann durch die gemeinsamen Absprachen schnell eine Monopolstellung auf dem Markt erreichen und den Wettbewerb verzerren. Daher stehen Kartelle – sofern sie nicht grundsätzlich verboten sind – unter strenger Beobachtung.
Welche Gegenstände sind als Waffen verboten?
Laut der im Waffengesetz enthaltenen Anlage 2 zählen neben klar definierten Gegenständen wie bestimmte Messer und Waffenarten auch Munition, Sprengstoffe, sowie biologische und chemische Stoffe, die als Waffen eingesetzt werden können, zu den verbotenen Gegenständen.
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Was ist ein unmittelbarer Besitz nach § 860 BGB?
Nach § 854 Absatz 1 BGB ist der Besitz die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (unmittelbarer Besitzer). Ein solcher unmittelbarer Besitz liegt aber auch dann vor, wenn ein Besitzdiener i.S.v. § 855 BGB die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (Ausnahme: § 860 BGB).
Was ist eine Unterscheidung von Besitz und Eigentum?
Unterscheidung Besitz – Eigentum. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache?
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann nach § 930 die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.