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Ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglich?
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert werden, auch weiterhin vorliegen. Allerdings kann die zuständige Behörde eine Verlängerung ausschließen, wenn der Aufenthalt nach seiner Zweckbestimmung nur vorübergehend sein sollte.
Wann müssen sie ihren Aufenthaltstitel verlängern?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel bald abläuft, müssen Sie noch vor Ablauf der Frist bei Ihrer Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung oder einen Antrag auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels stellen.
Wann muss der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes gestellt werden?
Der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes muss unbedingt vor Ablauf des Visums gestellt werden, da bei Antragstellung eine gültige Aufenthaltserlaubnis verlangt wird. Pass mit dem gültigen Visum, der noch mindestens 3 Monate nach Ausreise gültig ist
Was muss ich tun wenn mein Aufenthaltstitel bald abläuft?
Mein Aufenthaltstitel läuft ab. Was muss ich tun? Wenn Ihr Aufenthaltstitel bald abläuft, müssen Sie noch vor Ablauf der Frist bei Ihrer Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung oder einen Antrag auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels stellen.
Ist ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Erwerbstätigkeit?
Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt. Was muss ich beachten, wenn meine Aufenthaltserlaubnis abläuft? Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer einen Antrag auf Verlängerung bzw.
Welche Aufenthaltstitel gibt es im Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
Ist die Begründetheit der Berufung zulässig?
Begründetheit der Berufung Ist die Berufung zulässig, muss das Gericht prüfen, ob sie auch begründet ist. Im Rahmen der Begründetheit der Berufung werden die Zulässigkeit und die Begründetheit der erstinstanzlich erhobenen Klage geprüft. Das Gericht ist allerdings an den Umfang der Berufungsanträge gebunden (§ 528 ZPO).