Ist es verboten einen Baum ohne Segen in der Stadt Bern zu fällen?
In der Stadt Bern ist es wie gesagt verboten, einen Baum ohne Segen der Stadtgärtnerei zu fällen. Dafür könnte es eine Busse geben. Ausserdem eine für Hausfriedensbruch und eine für Sachbeschädigung. Das lohnt sich wohl kaum. Nicht zuletzt, weil das Verhältnis mit dem Nachbarn endgültig zerrüttet wäre.
Sind sie in einem Einfamilienhaus mit einem 10 Jahre alten Baum?
Nehmen wir einmal an, Sie wohnen in einem normalen Einfamilienhaus mit einem 10 bis 15 Jahre alten Baum. Bei wenigen Metern Abstand macht es keinen Sinn, auf Hausseite unterhalb des Daches Äste zu erhalten.
Was ist nicht zu vernachlässigen bei Bäumen?
Nicht zu vernachlässigen ist der Winteraspekt bei Bäumen. Denn dann kommen die Rinde und der Habitus deutlich zum Vorschein. Eine besonders schöne Wuchsform, wie beim Blasenbaum, Lederhülsenbaum oder Pagoden- Hartriegel, die ihre Zweige malerisch am Stamm angeordnet tragen, sind auch ohne Laub ein richtig attraktiver Anblick.
Kann man die Bäume beseitigen?
Nein. Ausser, Bäume sind so gross und hoch, dass das Haus feucht wird, der Rasen vermoost oder das Grundstück nicht mehr besonnt wird. In diesen Fällen kann man unter Umständen den Rückschnitt beziehungsweise die Beseitigung aller einzelner Bäume verlangen.
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Was darf ein Hausbesitzer ohne Ankündigung tun?
Bei Bränden oder Überschwemmungen darf ein Hausbesitzer ohne Ankündigung auf das Grundstück seines Nachbarn, um Schäden am eigenen Haus zu verhindern oder zu reduzieren. Dann greift das Betretungsrecht im Notfall. Das Betretungsrecht im Notfall wird gern aber unberechtigt auch bei Schäden am eigenen Haus herangezogen, die schon länger bestehen.
Ist eine Baugenehmigung vom Vermieter übertragbar?
Eine Klage gegen eine Baugenehmigung ist daher vom Grundbucheigentümer zu führen, nicht vom Mieter. Die Regelungen der Nachbarrechtsgesetze sind auf nachbarschaftsähnliche Verhältnisse wie etwa bei Wohnungs- oder Bruchteilseigentum übertragbar ( BGH, Urteil vom 28.9.2007, V ZR 276/06, NJW 2007 S. 3636 ).