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Kann der Arbeitgeber meinen Internetverlauf sehen?
Die Antwort: Ja! Solange Sie ein Firmennetzwerk benutzen, kann Ihr Arbeitgeber im Prinzip alles sehen, genau wie jeder andere Netzwerkadministrator auch. Vergessen Sie auch nicht, dass Ihr Chef (und jeder andere mit Zugang zu Ihrem Computer) einfach in Ihrem Browserverlauf nachsehen kann.
Kann mich mein Arbeitgeber im Home Office überwachen?
Grundsätzlich zulässige Überwachungsmaßnahmen Regelmäßig zulässig ist es, wenn der Arbeitgeber das Login-Verhalten seiner Mitarbeiter überwacht, um ihre Arbeitszeiten festzustellen. Dazu ist er schon deshalb aufgefordert, um eine eventuelle Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten festzustellen.
Kann der Arbeitgeber Home Office kontrollieren?
Da der Arbeitgeber grundsätzlich auch im Home Office für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich bleibt, kann zur Kontrolle ein Zutrittsrecht zur Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.
Wie überwachen sie den Internet-Traffic ihres PCs?
Überwachen Sie den Internet-Traffic Ihres PCs mit den Tools, die wir Ihnen hier vorstellen. Dazu zählen Wireshark, Fiddlercap, URL Revealer und mehr. Der Windows Task Manager zeigt einen Prozess, der Ihnen merkwürdig vorkommt. Sie möchten wissen, welche Daten ein Programm via Internet empfängt und sendet?
Wie überwachen sie ihre WLAN-Netzwerke?
Durch die Security-Darstellung kann auch die Verschlüsselungsart dargestellt werden. Mit inSSIDer überwachen Sie nicht nur Ihr eigenes, sondern auf Wunsch auch andere WLAN-Netzwerke in Ihrer Reichweite.
Wie darf die Internetnutzung am Arbeitsplatz erfolgen?
Auflagen zur Internetnutzung am Arbeitsplatz gemäß der Betriebsvereinbarung können sein: die Privatnutzung darf nur in bestimmten Zeiten (z.B. den Pausen) erfolgen. die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung darf nicht auffällig beeinträchtigt werden.
Ist es erlaubt eine Protokollierung der Internetnutzung anzulegen?
Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Protokollierung der Internetnutzung durch die Arbeitnehmer anzulegen, wenn dies der Systemsicherheit dient bzw. für den reibungslosen Ablauf des Sytsems notwendig ist. Dabei sind die Datenschutzgrundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu wahren.