Kann ein Beschuldigter die Aussage verweigern?
Sie können als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich gegenüber der Polizei, dem Staatsanwalt, einem Untersuchungsrichter (Haftrichter) oder in der Gerichtsverhandlung zu dem Straftatvorwurf äußern (§ 136 StPO, § 243 StPO).
Kann ich immer die Aussage verweigern?
Die genauen rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 136, 163a, 243 StPO: In diesen ist bestimmt, dass es dem Beschuldigten gestattet ist, die Aussage zu verweigern – sowohl vor Polizei, Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht. Nach Paragraph 243 StPO darf der Angeklagte die Aussage auch vor Gericht verweigern.
Wann darf man die Aussage nicht verweigern?
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.
Kann ein Vertrag auch durch Schweigen zustande kommen?
Sind sich die Vertragsparteien einig, dass ein Lieferangebot angenommen sei, wenn der Käufer nicht umgehend ablehne, so kommt der Vertrag durch Schweigen auf das Angebot zustande.
Warum muss man sich nicht selbst belasten?
NIEMAND MUSS SICH SELBST BELASTEN AUSSAGE VERWEIGERN Wussten Sie, dass folgendes sogar ausdrücklich im Gesetz, sprich in der Strafprozessordnung, steht: Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie hat namentlich das Recht, die Aussage und ihre Mitwirkung im Strafverfahren zu verweigern (Art. 113 Abs. 1 StPO).
Kann die beschuldigte Person sich selbst belasten?
Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie hat namentlich das Recht, die Aussage und ihre Mitwirkung im Strafverfahren zu verweigern (Art. 113 Abs. 1 StPO). Reden Sie nicht mit der Polizei. Sagen Sie denen nicht einmal, dass Sie unschuldig sind. Nichts, nothing, nada, rien, niente!
Kann man sich mit einer Aussage selbst belasten?
Würden Sie sich mit einer Aussage selbst belasten, ist es grundsätzlich anzuraten, zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht Rücksprache zu halten.
Was ist die „beschränkte persönliche Natur“ des Rechts?
Der größte Unterschied aber die „beschränkte persönliche“ Natur des Rechts; es steht nur dem Berechtigten selbst zu, da es nicht übertragbar ist (§ 1092 Abs. 1 Satz 1).
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