Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann ein Gericht ausländisches Recht ermitteln?
- 2 Was ist das Zivilrecht in Deutschland geregelt?
- 3 Was ist die Gerichtsbarkeit in der deutschen Rechtswissenschaft?
- 4 Wie ist der Grundrechtsschutz für ausländische natürliche Personen?
- 5 Was sind die Voraussetzungen für eine Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet?
Kann ein Gericht ausländisches Recht ermitteln?
Tipp: Achten Sie darauf, dass das materielle Recht und der Gerichtsstand (also der Ort, an dem ein streitiges Verfahren durchgeführt werden soll) korrespondieren. Muss ein Gericht ausländisches Recht ermitteln, ist das in aller Regel sehr kosten- und zeitaufwändig.
Was ist das Zivilrecht in Deutschland geregelt?
Das Zivilrecht ist in Deutschland eines der größten Rechtsgebiete. Es wird gelegentlich auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt und ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Gleichzeitig existieren jedoch zahlreiche Spezialgesetze wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz oder das Handelsgesetzbuch.
Wie besteht der allgemeine Gerichtsstand?
Der allgemeine Gerichtsstand besteht nach Art. 4 Abs. 1 EuGVO (= Art. 2 Abs. 1 EuGVO a.F.) am Wohnsitz des Beklagten, dem die Verteidigung dadurch grundsätzlich erleichtert werden soll.
Was ist die Gerichtsbarkeit in der deutschen Rechtswissenschaft?
Auch bei der Gerichtsbarkeit handelt es sich nach allgemeiner Meinung in der deutschen Rechtswissenschaft (anders als die juridiction in Frankreich) um eine eigene Prozessvoraussetzung, die vor allem bei diplomatischen Immunitäten ausgeschlossen ist.
Wie ist der Grundrechtsschutz für ausländische natürliche Personen?
Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie es mit Grundrechtsschutz im Hinblick auf ausländische natürliche Personen aussieht. Der Wortlaut des Art. 2 Abs. 1 GG stellt hierbei die Ausgangsposition dar. Als allgemein schützendes Recht gilt die allgemeine Handlungsfreiheit dem Wortlaut nach nämlich für jedermann.
Was hilft ihnen als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern?
Für Sie als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern ist auch das Beratungsangebot des Welcome Centers der Region Bodensee-Oberschwaben hilfreich. Es unterstützt unter anderem kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwerbung und Integration von ausländischen Fachkräften.
Was sind die Voraussetzungen für eine Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet?
Für die Aufnahme einer Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet relevant sind im Einzelfall jeweils die Staatsangehörigkeit des Ausländers sowie sein Aufenthaltsstatus. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten genießen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit und können frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.