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Kann ein Interessenausgleich gekündigt werden?
Trotz des Verstoßes gegen den Interessenausgleich können die Kündigungen wirksam sein. Auch der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber den Ausspruch der Kündigungen nicht unter Berufung auf den Interessenausgleich gerichtlich untersagen lassen.
Was ist ein Interessenausgleich mit Namensliste?
Ein Interessenausgleich mit Namensliste ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Arbeitnehmer, die im Interessenausgleich genannt werden, können leichter entlassen werden. Trotzdem sollte die Kündigung meist von einem Anwalt geprüft werden.
Was ist eine verschuldete Entlassung?
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber alle Schäden ersetzen, die ihre Ursache in seiner berechtigten Entlassung haben. Darüber hinaus ruht bei einer verschuldeten Entlassung der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 28 Tagen („Sperre“).
Was ist eine Entlassung?
Inhalt und Form – Ausspruch – geschützte Personen – Entlassungsgründe – Ansprüche. Entlassung ist die sofortige („fristlose“) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe. Die Entlassung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden.
Wie kann ich eine unberechtigte Entlassung bekämpfen?
Lehrlinge und begünstigte Behinderte können eine unberechtigte Entlassung nachträglich bei Gericht bekämpfen; dies mit dem Ziel der Fortsetzung des unberechtigt beendeten Lehr- bzw. Arbeitsverhältnisses. In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat muss der Betriebsinhaber den Betriebsrat von jeder Entlassung unverzüglich verständigen.
Welche Nachteile hat eine berechtigte Entlassung?
Bei einer berechtigten Entlassung hat der Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile – zum Beispiel: Arbeiter verlieren in der Regel (je nach Kollektivvertrag) die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Angestellte haben jedenfalls Anspruch auf die anteiligen Sonderzahlungen.
Ist eine verspätete Entlassung unberechtigt?
Eine verspätet ausgesprochene Entlassung ist in jedem Fall unberechtigt! werdenden Müttern und geschützten Arbeitnehmern nach dem MSchG bzw. VKG (Mütter- bzw. Väterkarenz, oder Elternteilzeit), muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes mit Klage die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes eingeholt werden.